Kurzfristiges Kapital durch Beleihung einer Rentenversicherung wird häufig bei Rentenversicherungen wahrgenommen – dies macht jedoch nur in bestimmten Fällen Sinn. Achten Sie hierbei auf die wichtigsten Punkte:
Rentenversicherungen und finanzielle Engpässe
Statistisch gesehen hat fast jeder Deutsche mindestens eine Lebens- oder Rentenversicherung. Bei insgesamt geschätzten 95 Millionen Verträgen besteht der größte Teil aus Verträgen, die beliehen werden können. Renten- und Kapitallebensversicherungen zählen zudem zum zentraler Baustein einer Finanz- und Vermögensplanung.
Mittlerweile wird mehr als jede zweite Versicherungspolice vor ihrer Fälligkeit gekündigt. Die Gründe sind hauptsächlich finanzielle Engpässe, weil die laufenden Einzahlungen nicht mehr beglichen werden können oder das bereits angesparte Kapital aus verschiedenen Gründen dringend in Anspruch genommen werden muss. Ein vorzeitiger Ausstieg aus Versicherungspolicen ist jedoch teuer, da die Banken bei einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert erstatten. Die Folge ist, dass Versicherte häufig nur einen Bruchteil der von ihnen geleisteten Einzahlungen zurückerhalten. Tritt ein finanzieller Engpass ein, der nur die laufenden Einzahlungen betrifft, muss ein Versicherungsvertrag nicht gleich gekündigt werden. Der Versicherte kann den Vertrag ruhen lassen und gegebenenfalls später die Einzahlungen wieder aufnehmen. Wird jedoch das gesamte gesparte Kapital benötigt, kann eine Lebens- oder Rentenversicherung auch verkauft statt gekündigt werden. Zahlreiche Anbieter kaufen Policen auf oder führen sie selbst fort.
Eine bessere Lösung ist jedoch, Versicherungspolicen durch Aufnahme eines Kredits zu beleihen und bei wieder vorhandener Liquidität das Darlehen zurückzuzahlen.
Gebundener Sollzins | Effektiver Jahreszins | Darlehensbeträge | Restlaufzeit der Police | Besonderheit | ||
---|---|---|---|---|---|---|
LV-Kredit.de | ab 1,97% bis 3,43% | ab 1,99% bis 3,49% | ab 1.000€ bis 999.999€ | 12 bis 120 Monate | Sondertilgung bis 39.999 jederzeit ohne Vorfälligkeits- entschädigung möglich | Zum Anbieter |
SWK Bank | ab 4,88% | ab 4,99% | ab 2.500€ bis 250.000€ | 12 bis 120 Monate | Ohne Schufa-Abfrage | Zum Anbieter |
Beleihung bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen
Ist der zu erwartende finanzielle Engpass nur vorübergehend, kommt eine Beleihung des Versicherungsvertrages in Betracht. Eine Kündigung oder Stornierung von Versicherungsverträgen aus finanziellen Gründen ist dann nicht notwendig. Die Beleihung stellt ebenfalls eine gute Alternative zu Dispositions- oder Ratenkrediten dar. Policendarlehen sind schnell verfügbar und trotz einer Beleihung bleiben Versicherungsschutz und Altersvorsorge vorhanden. Ebenfalls sind die Konditionen vergleichsweise gut und es bietet sich die Möglichkeit der Sondertilgung.
Grundsätzlich sind Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bei einer Beleihung gleichgestellt, da beide Modelle ähnlich funktionieren. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Auszahlungsform und dem Schutz bei Eintritt des Todesfalls. Die Lebensversicherung wird nach Ablauf ihrer Vertragslaufzeit in einer Summe ausgezahlt und beinhaltet die bis dahin eingegangenen Zinsen sowie eine Überschussbeteiligung. Bei Rentenversicherungen erfolgt eine Auszahlung als einmalige Summe oder als monatliche Rente. Beide Beträge setzten sich ebenfalls aus eingezahlten Beiträgen sowie Zinsen und Überschüssen zusammen.
Höhe einer Beleihung
Die Beleihung von Renten- und Lebensversicherungen beginnt mit Ermittlung der Höhe des Rückkaufswertes. Damit sie „beleihbar“ sind, darf noch keine unwiderrufliche Rentenzahlung vereinbart worden sein. Eine Beleihung ist also nur bis zum Ablauf des Kapitalwahlrechts möglich. Auch beitragsfrei gestellte Rentenpolicen können beliehen werden. Soll anschließend die Tilgung eines Darlehens vor Ablaufleistung erfolgen, muss bis zum Ablauf der Versicherung das Kapitalwahlrecht ausgeübt worden sein. Eine Tilgung kann folglich bei einer bereits laufenden Rentenzahlung nicht mehr erfolgen. Genauso wenig kann eine schon laufende Rentenzahlung beliehen werden.
Welche Anbieter gibt es?
Je nach Unternehmen, das für eine Beleihung interessant ist, wird immer eine bestimmte Höhe des Rückkaufswerts der Police vorausgesetzt. Die Anbieter fordern in der Regel eine Summe von wenigstens 5.000,00 oder sogar bis zu 10.000,00 Euro, um überhaupt ein Darlehen zu gewähren. Ansonsten gibt es bei Policendarlehen keine großen Unterschiede. Die Police sollte jedoch von einem Unternehmen sein, das Mitglied des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft ist. Sie darf nicht bereits abgetreten sein oder bereits mehrere Abtretungsgläubiger (Zessionäre) haben. Ebenso darf sie nicht einer betrieblichen Altersvorsorge dienen.
Wie funktioniert der Kredit an sich selbst?
Werden Rentenversicherungen beliehen, gibt sich der Versicherungsnehmer selbst einen Kredit, bei dem die Versicherung für den Kreditgeber die Sicherheit darstellt. Bei der Absicherung durch eine Altersvorsorge handelt es sich um ein gegenwärtig nicht genutztes Kapital. Sinn von Rentenversicherungen ist, dass die Besparung erst im Ruhestand ausgezahlt wird. Treten jedoch schon vorher ungeahnte finanzielle Schwierigkeiten auf oder wird kurzfristig Kapital benötigt, kann die Beleihung erfolgen. Alle bisher in die Versicherung eingezahlten Beiträge dienen als Darlehen, während die Versicherungspolice selbst die Sicherheit darstellt.
Fällt ein Versicherungsnehmer die Entscheidung, seine Versicherung zu beleihen, sollte er zunächst mehrere Angebote vergleichen. Daneben sollte er sich genau über die jeweiligen Anbieter informieren und darauf achten, dass diese seriös sind. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs kann genau geprüft werden, ob und welche Erfahrungen das Unternehmen bei der Beleihung von Versicherungen hat. Die Gesellschaft sollte auch liquide sein und somit über genügend Eigenkapital verfügen. Es empfiehlt sich, vorher ausreichende Informationen einzuholen und sich bei der eigenen Gesellschaft zu erkundigen.
Kredite durch Banken oder Drittanbieter
Grundsätzlich kann eine Beleihung durch den Versicherer selber, eine Bank oder einen Drittanbieter erfolgen. Die Höhe der Beleihung richtet sich nach dem Rückkaufswert.
Auch fondsgebundene Rentenversicherungen müssen nicht verkauft werden, sondern können bis zu 50 bis 60 Prozent des Rückkaufswerts beliehen werden. Der Rückkaufwert bezieht sich dabei auf den aktuellen Wert der zu Grunde liegenden Fonds.
Handelt es sich um eine kapitalbildende Versicherung, sind bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes beleihbar. Je nach Anbieter kann eine Laufzeit zwischen 12 und 84 Monaten gewählt werden. Policendarlehen sind jederzeit kündbar und gewähren zusätzlich Sondertilgungen. Da die Rentenversicherung selbst als Sicherheit dient, müssen keine Einkommensnachweise vorgelegt werden. Darlehen sind sogar auch ohne Schufa-Abfrage und Schufa Eintrag möglich.
Riester-Rente beleihen
Auch eine Riester-Rente kann bei einem Erwerb einer Immobilie beliehen werden. Ein Darlehen ist bei dieser Variante erst dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer das Kapital zur Finanzierung des Eigenheimes benötigt. Die Immobilie muss sich in Deutschland befinden und vom Versicherten selbst genutzt werden. Eine Beleihung eines Riester-Vertrages ist bei einer Mietwohnung oder einem Mietshaus nicht möglich. Das Darlehen, welches man aus dem Reistervertrag entnimmt wird in diesem Falle zu Wohnriester genutzt, der bisherige Vertrag ruht und wird nicht weitergeführt. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass dies kein reguläres Darlehen ist, sondern eine Form eines Riestervertrages, welche in eine andere Form umgewandelt wird. Selten ließt man von der Umwandlung eines Riestervertrages zu Wohnriester, da dies nicht dem Geschäftsmodell der Anbieter entspricht.
Nur einmalige Beleihung möglich
Eine bereits abgetretene Versicherung kann kein zweites Mal beliehen werden, weil der Versicherungsnehmer nur einmal auf sein eigenes und langfristig angelegtes Kapital zurückgreifen kann. Durch eine Beleihung wird das nur einmal angesparte Polster entfernt. Grundsätzlich können betriebliche Direktversicherungen und reine Risikolebensversicherungen nicht beliehen werden. Es ist jedoch möglich eine bisherige Beleihung durch eine neue Beleihung bspw. zu günstigeren Konditionen abzulösen und je nach Rückkaufwert auch ein Aufstocken des Kredites zu ermöglichen.
Die hier bereitgestellten Informationen sind für Sie hilfreich? Dann bewerten Sie diese Seite: