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Wie funktioniert es eine Lebensversicherung zu verkaufen?

Lebensversicherung verkaufenIch möchte meine Lebensversicherung verkaufen, doch wie funktioniert das? Eine Lebensversicherung muss nicht unbedingt gekündigt oder beliehen werden. Durch den Verkauf der Lebensversicherung gibt es die Möglichkeit höhere Gewinne zu erzielen, als wenn diese durch die Versicherungsgesellschaft zurück genommen wird.

Wer kauft eine Lebensversicherung?

Ein Zweitmarkt im Bereich der Lebensversicherungen beschäftigt sich lediglich mit dem An- und Verkauf von gebrauchten Lebensversicherungen, wenn diese noch nicht komplett in der Laufzeit fertig gelaufen und auszahlungsfähig sind. Es muss nicht immer von der Versicherungsgesellschaft selber der Rückkauf erfolgen, so erhält man häufig durch den Verkauf an Drittanbieter einen besseren Preis. Häufig wird hierbei abgekürzt von einem LV Verkauf gesprochen.

Wann macht es Sinn eine Lebensversicherung zu verkaufen?

Es gibt unterschiedliche Laufzeiten von Lebensversicherungen und ein Verkauf macht nicht immer Sinn. Hierbei ist zu beachten, dass ein Verkauf nur dann sinnvoll und lohnenswert ist, wenn die Summe der Beitragszahlungen geringer ist als der Rückkaufwert. In der Regel ist dies nach einer Laufzeit von ca. 10-15 Jahren soweit.

Auf welche Kriterien muss man als Verkäufer bei Policen achten?

Grundsätzlich benötigt man 3 Punkte, welche für einen Verkauf wichtig sind:

  • Die Restlaufzeit
  • Der Rückkaufwert
  • Die Vertragsart

Hat man diese 3 Punkte aus seinen Unterlagen herausgefunden, so gibt es die Möglichkeit einen Käufer für die Police ausfindig zu machen, bzw. die Versicherungspolice zum Verkauf anzubieten und die Lebensversicherung zu verkaufen. Bei vielen Ankäufern muss der Rückkaufwert mindestens 5.000 Euro betragen, in der Regel 10.000 Euro.

Woran erkennt man gute Ankäufer von Policen?

Seriöse Anbieter haben eine Mitgliedschaft im BVZL (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.) – dies ist ein Qualitätsmerkmal, auf welches man beim Verkauf der Lebensversicherung achten sollte. Auf dieser Website werden verschiedene Anbieter und Ankäufer von Lebensversicherungen vorgestellt und deren Konditionen miteinander verglichen.

Warum werden Lebensversicherungen gekauft?

Eine Lebensversicherung wird von Firmen gekauft, welche die Möglichkeit haben die monatlichen Raten weiterhin zu bedienen, bis die Versicherungszeit abgeschlossen ist. Innerhalb des Zeitraumes werden Zinsen und Überschusszahlungen der Versicherungsgesellschaft genutzt um einen Gewinn zu erzielen. Somit kann man relativ genau bestimmen, wie hoch der Restwert für eine Lebensversicherung noch ist, sodass ein Abkauf für Dritte Sinn ergeben könnte.

Ebenso ist eine weitere Möglichkeit denkbar. Die Police wird von einer Firma aufgekauft, welche jedoch nicht selber die monatlichen Raten bedienen, sondern die Policen dem Kapitalmarkt zu Verfügung stellen. Konservative Anleger bedienen die monatlichen Raten und erhalten die veranschlagten Zinsen als Rendite, teilweise kann für die Überschusszahlungen und Zinsen ein Gewinn für die Firma erzielt werden, teilweise wird es an den Investor weitergereicht.

Wie funktioniert die Beitragszahlung nach dem Verkauf einer Police?

Vor dem Verkauf der Police wurde die monatlichen Raten entweder durch einen automatischen Kontoeinzug geleistet, oder aber durch einen Dauerauftrag. In seltenen Fällen durch manuelle Überweisungen. Der Käufer einer Lebensversicherung ist daran interessiert die Raten weiterhin zu bedienen und möglichst die Rendite zu optimieren.

Sofern bspw. eine Prämie für eine jährliche Zahlung gezahlt wird, ist es möglich dass der Käufer dies umstellt, sodass sich die Rendite durch Zinsen, Zinseszinsen und Überschusszahlungen so stark wie möglich steigert. Für den Verkäufer ist dies nicht mehr relevant, da die Police nicht mehr von seinem Konto bezahlt wird. Um jedoch nach dem Verkauf keine weiteren Abbuchungen vom Konto zu haben, empfiehlt es sich rechtzeitig die Einzugsermächtigung zu wiederrufen.

Vorsorge fürs spätere Alter – der Weg bis zur Auszahlung ist weit

Die Lebensversicherung, und zwar genauer gesagt die Kapitallebensversicherung, abgekürzt LV, ist seit jeher und auch heute noch eine der gefragten Formen für die spätere Altersvorsorge. Angesprochen ist damit derjenige Lebensabschnitt, der sich dem Erwerbsleben anschließt. Die zu erwartende gesetzliche Altersrente ist deutlich geringer als das bisherige Erwerbseinkommen. Diese Differenz soll und muss durch die private Vorsorge geschlossen werden. Millionen Verbraucher nutzen dazu die bestenfalls schon in jungen Jahren abgeschlossene LV. Deren Auszahlung korrespondiert im Idealfall mit dem Renteneintritt.

Der Zeitraum vom Versicherungsabschluss bis zur Versicherungsauszahlung ist mehrere Jahrzehnte lang. Wechselfälle des Lebens lassen sich weder vorhersehen noch in jedem Falle beeinflussen. Zu solchen Ereignissen gehören positive und negative persönliche Schicksale, aber auch Einwirkungen von außen wie die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank EZB.

Auf der einen Seite wird aus akutem Anlass dringend Geld gebraucht; auf der anderen Seite hält die LV nicht das, was sich der Versicherte bei Vertragsabschluss von ihr versprochen hat und was ihm laut Police auch zugesichert worden ist. Die Zeiten haben sich ganz einfach verändert mit der Maßgabe, die lästige bis unrentable Versicherung loswerden, sie zu Geld machen zu wollen. Das ist die Zielsetzung!

Erst- und Zweitmarkt für LV-Policen

Als Zweitmarkt für die Kapitallebensversicherung ganz allgemein wird der Handel mit Ansprüchen aus einem laufenden LV-Vertrag während der Vertragslaufzeit bezeichnet. Das Gegenteil davon ist der Erstmarkt, auf dem der LV-Vertrag erstmalig abgeschlossen wird. Auf dem Zweitmarkt wird die Police mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten an einen Investor übertragen. Der neue Policeninhaber ist frei in seiner Entscheidung, was er mit der LV-Police machen möchte. Dazu hat er mehrere Möglichkeiten von der Fortführung bis hin zur sofortigen Vertragskündigung. Fachsprachlich wird zwischen Erstverträgen als den Neuverträgen auf dem Erstmarkt und den Second-Hand-Policen unterschieden, die auf dem Zweitmarkt gehandelt werden.

Rückkaufswert ist das A und 0

Die Lebensversicherung verkaufen ohne Geld zu verschenken sollte das Ziel sein. Mit dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung lassen sich folgende Ziele erreichen

  • die sofortige Verfügungsmöglichkeit über den Rückkaufswert in Euro
  • ein durchaus höherer Verkaufserlös als bei der Vertragsauflösung
  • ein Investment des Rückkaufwertes in die neue, andere Altersvorsorge
  • die freie Verfügbarkeit des bisherigen LV-Monatsbeitrages

Um das zu erreichen, muss die Kapitallebensversicherung einerseits als solche verkaufbar sein; andererseits muss ein Käufer gefunden werden können. Handelbar und in dem Sinne verkäuflich ist ausschließlich die kapitalbildende LV. Das ist die sogenannte klassische, altbekannte Kapitallebensversicherung mit den Komponenten Versicherungsbeitrag, Habenzinsen, Überschussanteile nebst Schlussbonus.

Andere Vertragsarten wie beispielsweise die fondsgebundene LV werden zurzeit nicht auf dem Zweitmarkt gehandelt. Unter die nicht handelbaren fallen Vorsorgeverträge wie Riester, Rürup, Betriebsrenten sowie jegliche Risiko-LV.

Mit dem Lebensversicherungsverkauf endet diese Kapitalbildungsmaßnahme

Der Inhaber einer schon langjährigen LV-Police sollte sich bewusst machen, welche Vor- und Nachteile mit dem LV-Verkauf in seiner persönlichen Situation verbunden sind. LV-Verkauf bedeutet in aller Regel die Aufgabe der bisherigen finanziellen Absicherung in doppelter Hinsicht. Zum einen besteht für den Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit die Sicherheit, dass beim Ableben die Vertragssumme sofort fällig wird. Die Hinterbliebenen sind finanziell sorgenfrei oder zumindest entlastet.

Zum anderen kann nach Vertragsablauf zum Fälligkeitstermin über die vertragliche LV-Summe verfügt werden. Möglichkeiten dazu sind eine Verrentung, die Barauszahlung oder eine weitergehende Kapitalanlage. Der Versicherte hat im Laufe der Jahrzehnte ein Kapital angesammelt, mit dem er jetzt arbeiten kann. Das ist für den ursprünglichen Zweck nicht mehr vorhanden, wenn die LV vorzeitig aufgelöst wird; sei es durch Verkauf oder durch Kündigung.

Sofern es sich um die Lösung eines vorübergehenden finanziellen oder Liquiditätsproblems geht, gibt es im Einvernehmen mit dem Versicherer alternative Möglichkeiten. Zu denen gehören das Ruhen oder das Beleihen der bestehenden LV. Sofern die LV in der Zeit zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden ist, kann auch die Möglichkeit eines Vertragswiderrufs wegen Formmängeln geprüft werden. Durch mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes BGH ist entschieden worden, dass die Versicherer bei Formfehlern in der Widerrufbelehrung zur kompletten Vertragsrückabwicklung verpflichtet sind.

In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer finanziell so gestellt, als wenn der LV-Vertrag gar nicht abgeschlossen worden wäre. On top gibt es noch eine Nutzungsentschädigung als Ausgleich für den Zinsverlust. Mit einem Satz zusammengefasst: selbst wenn es rechtlich und tatsächlich möglich ist, die LV auf dem Zweitmarkt zu verkaufen, sollte dieser Schritt sorgfältig überlegt sein.

Rückkaufwert und Kaufpreis müssen zueinander passen

Ein Verkauf der LV auf dem Zweitmarkt ist erst und nur dann geldlich lohnenswert, wenn der Verkaufserlös für den Versicherten deutlich über dem vom Versicherer angebotenen Rückkaufwert liegt. Viele Ankäufer fordern einen Rückkaufwert von mindestens 5.000 Euro, in der Regel sind es 10.000 Euro, nur dann werden Angebote erstellt. Deutlich ist in diesem Sinne ein spürbarer Prozentsatz im mittleren bis höheren einstelligen Bereich und darüber. Je näher sich Rückkaufwert und Verkaufserlös aneinander angleichen, desto weniger interessant ist der LV-Verkauf mit der Zielsetzung, finanziell gut abzuschneiden.

Ein wichtiges Kriterium ist die vertragliche Zinsgarantie. Bei älteren Verträgen aus dem vergangenen Jahrhundert ist sie deutlich höher als bei Verträgen, die seit Beginn des Jahrtausendwechsels abgeschlossen worden sind. Je geringer und unsicherer Zinsen sowie Überschussanteile vertraglich garantiert sind, desto leichter sollte die Entscheidung sein, den LV-Vertrag auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Umgekehrt möchte der Käufer einer LV-Police mit dem bestehenden Vertrag dauerhaft und aus seiner Sicht profitabel arbeiten können. Insofern ist der LV-Verkauf auf dem Zweitmarkt ein gegenseitiges Geben und Nehmen, bei dem jeder zu seinem Recht kommen muss und will.

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Lebensversicherung verkaufen, kündigen oder beleihen?

Nicht immer lohnt sich ein Verkauf der Lebensversicherung und das Beleihen der LV als Maßnahme zur Liquiditätsschaffung ist sinnvoller. Dies kann man bspw. mit dem Lebensversicherung Verkaufen Rechner zum idealen Verkaufspreis der Versicherungspolice ermitteln.

Die Lebensversicherung kündigen, als Möglichkeit die monatlichen Beiträge zu sparen, ist in der Regel die schlechteste Option und sollte sofern möglich vermieden werden. Marktteilnehmer im Zweitmarkt kaufen rund 2,2% der Kapitallebensversicherungen auf, wobei angenommen wird dass bis zu 20% mehr an Lebensversicherungen weitergeführt und nicht gekündigt werden könnten. Analysten schätzen den Wert auf ca. 80 Millionen Euro, welcher dadurch nicht in die Hände der Verbraucher gelangt, sondern den Versicherungsgesellschaften aufgrund der Stornierung zufließt.

LV wird vom Käufer fortgeführt – oftmals bei unverändertem Versicherungsschutz

Ein essentieller Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen möchten, ist die Fortführung des Versicherungsschutzes. Die Angebote auf dem Zweitmarkt sind in ihrer Ausgestaltung recht unterschiedlich.

Jeder Käufer einer LV-Police wird den Vertrag auch deswegen so wie vorgesehen zu Ende führen, weil für ihn die Vertragsbestandteile Zinsen + Überschussanteile von Interesse sind. Auf dem Zweitmarkt belassen Anbieter dem LV-Verkäufer als originärem Versicherungsnehmer auch weiterhin zeitlich begrenzt den Versicherungsschutz im Todesfall. Das wird dann zu einem essentiellen Bestandteil des schriftlich zu fixierenden Vertrages über den LV-Verkauf. Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, sollte diese Vereinbarung beim Verkauf notariell zumindest beglaubigt, besser noch beurkundet werden.

Damit eine Kapital-LV ihr volles Potenzial entwickeln kann, müssen die LV-Beiträge durchgängig während der gesamten Vertragslaufzeit bezahlt werden. Dann, aber auch nur dann summieren sich Zinsen, Zinseszinsen sowie die Überschussbeteiligung zu einer guten Rendite. Für den Policen-Käufer ist der spätere, langfristige Gewinn entscheidend. Daher übernimmt er gern sofort und übergangslos nach dem LV-Ankauf die Beitragszahlung. Den Vertrag nach einem Ankauf einfach ruhen zu lassen und die Beitragszahlung einzustellen wäre unwirtschaftlich bis sinnlos.

Zweitmarkt mit LV-Käufern und Vermittlern

Bei einem Ja zum LV-Verkauf folgt als nächstes die Entscheidung: an wen? Auf dem Zweitmarkt wird zwischen Vermittlern und Direktkäufern unterschieden. Die cash.life AG mit Sitz in Berlin ist kein unmittelbarer LV-Käufer, sondern ein LV-Vermittler. Laut cash.live führen folgende Kriterien zu einem finanziell lohnenden Verkaufserfolg:

  • Mit dem Verkauf des LV-Vertrages erhält der Versicherte mehr Geld, als der Versicherer im Kündigungsfall auszahlt
  • Bei einem Policen-Verkauf vor Ablauf von 12 Jahren ist die fällige Abgeltungssteuer oftmals geringer als die bei Kündigung fällige Kapitalertragsteuer. Meistens ist der LV-Verkauf über cash.life jedoch steuerfrei
  • cash.life respektive der LV-Käufer leistet in aller Regel im Todesfall. Die tatsächliche Höhe errechnet sich aus der ausgezahlten Todesfallsumme abzüglich dem gezahlten Kaufpreis, der durch den LV-Käufer eingezahlten Prämien sowie reduziert um die Verzinsung dieser Beträge. Diese Leistung entfällt, wenn der Käufer die LV vorzeitig gekündigt hat
  • Wenn cash.life selbst kein Angebot zum Ankauf der LV-Verkauf unterbreitet, dann wird bei Partnern und Investoren nach einem dortigen Interesse angefragt

Zu den bekannten LV-Direktkäufern auf dem Zweitmarkt gehören in alphabetischer Reihenfolge Unternehmen wie die

Zwei Monate vom ersten Kontakt bis zur Gutschrift

Der LV-Verkauf auf dem Zweitmarkt ist, wie es gern und auch zutreffend genannt wird, ein Verwaltungsvorgang mit mehreren daran Beteiligten. Im Mittelpunkt steht der Versicherte als LV-Vertragspartner. Er korrespondiert zu allen Seiten hin; einerseits mit dem Versicherer hinsichtlich des genauen Rückkaufwertes, andererseits mit dem LV-Käufer oder dem LV-Vermittler in Bezug auf Machbarkeit sowie Vertragsdetails zu dem LV-Verkauf. Den Rückkaufwert muss der Versicherte so nehmen wie er ist. Beim LV-Verkauf hingegen kann er aktiv mitsprechen, was auch geschehen sollte. Hier darf nicht das erstbeste Angebot genommen werden; vielmehr ist ein Vergleich unter mehreren Anbietern von Käufern und Vermittlern nicht nur hilfreich, sondern unentbehrlich. Das nimmt Zeit in Anspruch, sodass ein Abwicklungszeitraum von mehreren Wochen bis zu zwei oder gar drei Monaten nicht außergewöhnlich ist.

Der steuerliche Aspekt

Sofern der Verkaufserlös die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt, ist die Differenz auch aus steuerlicher Sicht ein Gewinn. Der ist mit der 25%-igen Abgeltungssteuer + Kirchensteuer + Solidaritätszuschlag zu versteuern. Das Informieren des Finanzamtes übernimmt der Versicherer, nicht jedoch die Steuerabführung. Die geschieht durch den LV-Verkäufer als den Steuerpflichtigen bei der kommenden Jahressteuererklärung mit der Anlage KAP, in der die Kapitalerträge, wie es heißt, steuerlich erklärt werden. Hierzu gilt der Jahresfreibetrag von zurzeit 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Alleinstehende/Verheiratete. Sollte der LV-Vertrag mit Verlust verkauft worden sein, kann der ebenfalls steuerlich erklärt werden. Diese Regelung gilt für alle nach dem Jahr 2005 abgeschlossenen LV-Verträge. Die vorherigen LV-Verträge können dann gewinnbringend-steuerfrei verkauft werden, wenn für die Zeitdauer ab fünf Jahren die Beiträge gezahlt worden sind. Da das meistens der Fall ist, sind diese LV-Vertragsverkäufe durchweg als steuerfrei zu bezeichnen. Der LV-Verkäufer ist dann in Bezug auf Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung auf der sicheren Seite, wenn er das Finanzamt über den Sachverhalt des LV-Verkaufs zumindest formlos informiert.

Seriosität des LV-Zweitmarktes prüfen

So wie sich Händler und Unternehmen über die Bonität ihrer Kunden informieren, sich sozusagen schlau machen, so sollte es umgekehrt auch der Verbraucher über den Aufkäufer seiner LV-Police tun. Die Möglichkeit dazu bietet ihm der BVZL, der Bundesverband im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. mit Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt München. Der BVZL „vereint und repräsentiert professionelle Investoren und Dienstleister, die sich in den Zweitmärkten für Lebensversicherungen rund um den Globus engagieren.“ Der LV-Käufer oder Vermittler sollte seiner Vertrauenswürdigkeit wegen Mitglied im BVZL sein. Umgekehrt gilt: an Ernsthaftigkeit und Seriosität sind bei denjenigen Unternehmen auf dem LV-Zweitmarkt durchaus Zweifel angebracht, die sich nicht im BVZL engagieren. Hier stellt sich automatisch die Frage: Warum nicht?

Als Fazit bleibt festzuhalten

  • Der Zweitmarkt für LV-Policen kann für den Vertragsinhaber durchaus eine Lösung sein, um seine bestehende Kapitallebensversicherung zu Geld zu machen
  • Die Hürden sind keineswegs niedrig, weil mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen
  • Der LV-Verkauf auf dem Zweitmarkt kann sowohl kurz- als auch langfristig erfolgreich sein, wenn das gewünschte Ziel definiert wird
    • pekuniärer Gewinn durch einen gegenüber dem Rückkaufwert höheren Verkaufserlös
    • Wechsel von der mittlerweile unrentablen LV hin zu einer anderen, zurzeit lukrativeren Form der Altersvorsorge
  • Das Projekt LV-Verkauf darf nicht übers Knie gebrochen werden
  • Das Einholen mehrerer vergleichbarer Angebote ist geradezu ein Muss und kann einfach über ein Online Formular auf den Websites der Ankäufer erfolgen
  • Der Versicherte sollte sich mit zwei bis drei Monaten ausreichend Zeit lassen
  • Unterschieden werden muss in Direktkäufer vs. Vermittler vs. Treuhänder
  • Das Finanzamt sollte über den LV-Verkauf informiert werden, und zwar losgelöst von Steuerpflicht oder Steuerfreiheit des Gewinns

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